Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Artikel 1: Angebot
Artikel 2: Buchung
Alle Buchungen müssen vom Kunden oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden. Für jede Buchung muss der Kunde folgende Angaben machen:
Kundenangaben:
Nachname, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Wohnadresse.
Fahrtdaten:
Datum und Uhrzeit der Abholung, Abholort und Zielort, Anzahl der Passagiere, Bedarf an einem Kindersitz (Booster), Anzahl der Gepäckstücke sowie ggf. Flug- oder Zugnummer.
Artikel 3: Stornierung und Änderung
Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin und -zeitpunkt wird eine pauschale und nicht reduzible Entschädigung in Höhe von CHF 15 für die SEDAN-Klasse (CHF 25 für die VAN-Klassen) fällig.
Bei Stornierung weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin und -zeitpunkt wird als pauschale und nicht reduzible Entschädigung der Mindestbetrag einer Fahrt fällig, d. h. 90 % des vereinbarten Preises für die SEDAN-Klasse (90 % für die VAN-Klasse).
Der Dienstleister kann den Transport bei höherer Gewalt stornieren; in diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung. Er kann den Transport auch stornieren, wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Minuten am vereinbarten Ort erscheint. In diesem Fall wird dem Kunden die Nichterfüllung in Rechnung gestellt.
Jede Änderung der Route durch den Kunden während der Fahrt, die zu Programmänderungen führt, kann zu Nachzahlungen führen, die vor Ort oder am Ende der Fahrt zu entrichten sind.
Artikel 4: Bereitstellung
Eine Stornierung der Bereitstellung muss 48 Stunden vor Leistungsbeginn mitgeteilt werden. Andernfalls wird – unabhängig vom Grund – eine pauschale und nicht abzugsfähige Entschädigung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Betrags fällig.
Die Leistung gilt nur einmalig. Bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Treffpunkt verfällt die Leistung endgültig und berechtigt nicht zur Rückerstattung. Jede Wartezeit über eine Stunde hinaus wird nach der im Tarif angegebenen Stundensatz für die gebuchte Fahrzeugkategorie abgerechnet.
Artikel 5: Preise
Die über das Buchungsmodul mitgeteilten Tarife sind unverbindlich und können je nach Zeitraum oder gewünschtem Zeitfenster variieren. Zur Bestätigung der Preise muss der Kunde online über das Kontaktformular „KONTAKT UNS“ ein Angebot anfordern.
Der Transferpreis gilt für die direkte, nicht unterbrochene Fahrt vom Abhol- zum Zielort, wobei die Leistung unmittelbar danach endet. Die transportierte Gepäckmenge richtet sich nach der Kapazität des Fahrzeugs.
Die angegebenen Preise umfassen Fahrzeug, Chauffeurleistung, Versicherung der beförderten Personen, Kraftstoff, Kilometer und Zeit gemäß Buchung und/oder Vertragsabschluss sowie den Transport des Kundengepäcks im Rahmen der Fahrzeugkapazität. Kosten für Maut, Parken, Parkplätze oder Zufahrten zu Orten, die vom Kunden gewählt oder für die Leistungserbringung notwendig werden und nicht ursprünglich vorgesehen waren, trägt der Kunde.
Der angegebene Preis ist ein Pauschalpreis pro Fahrzeug, unabhängig von der Personenzahl (z. B. 1 bis 4 Personen bei der SEDAN-Klasse).
Hinweis: Alle auf unseren Unterlagen und der Website gezeigten Fotos dienen nur der Illustration und sind nicht vertraglich bindend.
Artikel 6: Zahlungsbedingungen
Bei Firmenkunden sind Rechnungen per Banküberweisung sofort nach Erhalt zahlbar.
Bei nicht fristgerechter Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum werden automatisch Mahngebühren von € 40 sowie Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes fällig.
In allen Fällen haftet der unterzeichnende Kunde allein für die Zahlung der Leistung.
Artikel 7: Haftungsbeschränkung
Black Transfer verpflichtet sich, den Fahrgast so schnell wie möglich und unter optimalen Sicherheitsbedingungen gemäß Straßenverkehrsordnung und geltendem Recht ans Ziel zu bringen.
Black Transfer kann in keinem Fall für Verspätungen haftbar gemacht werden, die durch Umstände außerhalb ihrer Kontrolle entstehen: Straßensperrungen, Brückensperrungen, Umleitungen, überflutete Straßen, Staus, Einsätze von Polizei, Zoll oder Feuerwehr usw. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Black Transfer kann in keinem Fall für Verspätungen durch höhere Gewalt haftbar gemacht werden: Streiks, Witterungsbedingungen, Anschläge, Unruhen usw. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Black Transfer kann in keinem Fall für Verspätungen haftbar gemacht werden, die direkt aus einer Verspätung des Kunden resultieren oder aus der Notwendigkeit, auf Kundenwunsch eine Fahrt in offensichtlich zu kurzer Zeit durchzuführen.
Bei Fahrzeugstillstand während der Fahrt durch mechanischen Defekt, Unfall oder Beschädigung (Diebstahl, Vandalismus) bemüht sich Black Transfer um Fortsetzung der Fahrt – entweder mit eigenem Fahrzeug oder einem gecharterten Fahrzeug – und informiert den Auftraggeber. Gepäck oder sonstige Gegenstände des Kunden bleiben in seiner Verantwortung.
Der Chauffeur ist verpflichtet, alle Verkehrsregeln einzuhalten und im Rahmen der Leistungserbringung Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Insassen und des Fahrzeugs zu treffen.
Der Chauffeur behält sich ausdrücklich vor, Anweisungen und/oder Wünsche des Kunden abzulehnen, die die Sicherheit der Insassen und/oder die Unversehrtheit des Fahrzeugs gefährden könnten.
Die zulässige Passagieranzahl (einschließlich Chauffeur) entspricht den technischen Angaben des Fahrzeugs und darf nicht überschritten werden.
Schäden jeglicher Art am Fahrzeug und/oder anderen Fahrzeugen (z. B. durch unvorsichtiges Öffnen der Türen) gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass sie durch Verschulden Dritter entstanden sind. Insassen, Mitarbeiter, Dienstleister und Gäste des Kunden gelten nicht als Dritte.
Black Transfer behält sich vor, die laufende Leistung zu unterbrechen, wenn der Chauffeur feststellt, dass der Kunde eine Straftat begeht (z. B. Drogenkonsum) oder das Verhalten die Sicherheit des Chauffeurs gefährdet oder beleidigend ist.
Der Transport von Tieren ist verboten, ausgenommen Blindenhunde.
Kann Black Transfer das vertraglich vorgesehene Fahrzeug nicht stellen, wird die Anzahlung zurückerstattet, es sei denn, beide Parteien einigen sich auf ein Ersatzfahrzeug.
Black Transfer behält sich vor, die Leistung bei höherer Gewalt, Zufall, Drittverschulden oder jedem Ereignis, das ein Risiko für Kunde, Gäste, Personal, Chauffeur oder Fahrzeug darstellt, nicht zu erbringen. Eine (teilweise) Nichterfüllung berechtigt nicht zu Schadenersatz.
Black Transfer ist nicht verpflichtet, Gepäck oder andere Gegenstände, die während oder nach der Fahrt im Fahrzeug zurückgelassen werden, zu verwahren.
Hinweis: Alle auf unseren Unterlagen und der Website gezeigten Fotos dienen nur der Illustration und sind nicht vertraglich bindend.
Artikel 8: Versicherung
Unsere Fahrzeuge sind für den Personentransport sowie für unsere Reisenden gegen Personenschäden und für die berufliche Haftpflicht bei unserem Versicherer MAAF versichert.
Der Kunde hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Zusatzversicherung für Stornokosten, Rückführungskosten oder Gepäckversicherung abzuschließen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Artikel 9: Verkehrs- und Sicherheitsregeln
Das Fahrzeug und der Chauffeur verfügen über alle erforderlichen Borddokumente für einen reibungslosen Transport.
Gemäß geltendem Recht ist das Rauchen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln – einschließlich unserer Fahrzeuge – streng verboten.
Gemäß den Vorschriften zum Alkoholkonsum ist der Verzehr alkoholischer Getränke in unseren Fahrzeugen untersagt.
Das Anlegen des Sicherheitsgurts ist für alle Passagiere in Fahrzeugen mit Gurten Pflicht.
Artikel 10: Erhebung personenbezogener Daten
Black Transfer verpflichtet sich, die Privatsphäre seiner Kunden zu wahren.
Die mitgeteilten personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen werden ausschließlich zur Verbesserung des angebotenen Dienstes verwendet und in keinem Fall an Dritte weitergegeben.